Warum nicht einfach sofort abstimmen?

Weshalb soll das Volk nicht imstande sein, Pro und Kontra von Anfang an abzuwägen und einen endgültigen Fusionsbeschluss zu fällen?
 
Fusionsprozess: viel zu umständlich
Der von der kantonalen Verwaltung inspirierte State of The Art des Fusionsprozesses kommt natürlich ungleich umständlicher daher. Siehe:

Zunächst mal gehts für die fusionswilligen Gemeinderäte und die Projektleitung darum, sich ein Verhandlungsmandat erteilen zu lassen. Es gehe dann im Fall noch nicht um eine Fusion, sondern erst um deren Abklärung, wird einem oft beschieden, das Ganze sei ein ergebnisoffener Prozess.

Das ist, empirisch gesehen, schlicht falsch – weil es nicht mal so oder so, sondern, so sicher wie das Amen in der Kirche, immer gleich rauskommt: Ja-Antrag für einen Zusammenschluss. Ein Projekt, bei dem befunden worden wäre, man wolle die Zusammenarbeit verstärken, politisch jedoch getrennt bleiben, ist uns bei den nunmehr zehn Fusionen, die wir publizistisch begleiteten, jedenfalls noch nicht untergekommen.
Wenns also schon von Anfang einzig um eine Fusion geht, wieso dann den Souverän insgesamt sechs Mal bemühen? (bei zwei Gemeinden: Projektkredit, Fusionsvertrag und Urnenentscheid).

Viele Ressourcen binden – fürs eigene Verschwinden
Auch in Scherz und Schinznach-Bad hat man sich letztes Jahr dafür entschieden, für 200’000 Stutz zu workshoppen und in der Verwaltung ebenfalls beträchtliche Ressourcen fürs eigene Verschwinden zu binden.
Dies sei gar nicht so teuer, wird oft eingewendet, weil sich ja der Kanton am Projekt und vor allem auch am Zusammenschluss beteilige. Nun, wenn mir ein Dritter Geld zahlt, damit ich mit jemand anderem etwas tue, ist, so hat mans zuhause doch gelernt, einige Vorsicht angezeigt. Das Interesse des Kantons ist denn auch klar: Nicht er will, sondern die starke Gemeinde soll à la longue den strukturschwachen Nachbarn schultern. Eben auch dann, wenn der kantonale Geldsegen längst verebbt ist: Nämlich für immer und ewig, da es ja kein Scheidungsrecht für Kommunen gibt.
 
Beschränkter Erkenntnisgewinn
Der Erkenntnisgewinn der Arbeitsgruppen, die alles, was man eh schon weiss, nochmals fleissig durchdeklinieren, verhält sich stets umgekehrt proportional zu ihrem grossen Aufwand. Ebendieser im speziellen und der viel zu lange Prozess im allgemeinen nähren dann jeweils den reichlich verqueren Anspruch der Fusionsvorbereiter, der Souverän habe das Ganze nach soviel Büez gefälligst auch mit einem Ja zu honorieren.
Als wäre der Entscheid kein politischer mehr, sondern nach erfolgter Fusionsanalyse ein logischer – eine Art alternativloses Resultat einer mathematischen Beweisführung. Was an das Vorgehen bei so manchem politischen Anliegen erinnert: Man lässt sich seine vorgefasste Meinung – in diesem Fall «Fusion = gut» – von einer Studie «objektivieren» und glaubt dann, im Meinungswettstreit mit unumstösslichen Wahrheiten und wertfreien Tatsachen zu argumentieren.
 
Artikel 1: «Nachher bestimmt die neue Gemeinde»
Weshalb soll das Ausarbeiten eines Fusionsvertrages, oft reich verziert mit entbehrlichen Absichtserklärungen, überhaupt so viel zu tun geben? Denn im Grunde bedürfte er nur eines einzigen Artikels: «Nachher bestimmt die neue Gemeinde.» Nicht zuletzt auch darüber, was wo wegkommt.

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