So dürfen sie nicht mehr hängen

Achtung Gefahr!
Zum Beispiel, indem sie die Sponsoren ausschneiden oder überdecken, etwa mit knalligen Farben. Ja, das darf man dann wieder, Hauptsache keine Werbung. So wollen es die neuen kantonalen Richtlinien für Strassenreklamen. Und so verkehrt sich ihr Ziel, die Autofahrer vor Ablenkung zu bewahren, ins richtlinienkonforme Gegenteil.
Jedenfalls oszilliert da der Gewinn für die Verkehrssicherheit ebenso nahe am Nullpunkt wie der gesunde Menschenverstand. Während vier Wochen brachten die bunten Fahnen an ihrer Premiere 2011 Farbe ins Städtli, ohne dass sich auch nur ein einziger Fasnachtsmuffel daran gestört hätte – alle hatten Spass.
Spassbremsen-Entscheid
Wieso sich besagte Richtlinien quasi zwangsläufig als Spassbremse auswirken müssen, wie es die Mitteilung des Stadtrats (unten) suggeriert, scheint nicht unbedingt schlüssig. Zumal da eingangs steht: «Diese Richtlinie dient als Entscheidungshilfe. Die anwendende Behörde kann in begründeten Fällen davon abweichen.» Dies hätte der Stadtrat tun können, hat aber anders entschieden. Die Fasnachtsfahnen in Untersiggenthal jedenfalls sind auch werbebefleckt – da pocht niemand auf eine Einhaltung der Richtlinien. Weshalb sich Brugg hierin nun als Musterknabe profiliert, ist nur schwer nachzuvollziehen.
«Die Werbung ist tatsächlich das entscheidende Problem», erklärt Stadtammann Daniel Moser. «Ich begreife jedoch den Unmut der Konfettispalter über diese unglückliche Situation», so Daniel Moser, dem diese Angelegenheit nicht wirklich angenehm zu sein scheint.
«Ja, aber»:
Das heisst die Mitteilung des Stadtrates unter dem Strich, wenn man sie in zwei Worten zusammenfassen müsste. Menschen, die mit einer «Ja, aber»-Haltung an die Dinge herangehen, nennen die Amis «Yesbutters». Sie finden immer einen Grund, weshalb etwas nicht gehen soll. Die gegenteilige Denkweise, die «Warum nicht?»-Einstellung, ist jene der «Whynotters»: Sie finden immer einen Weg, wie etwas doch noch klappen könnte. Wir haben geglaubt, unterdessen sei im Stadtrat der Wandel hin zur «Whynotter»-Mentalität geglückt...
Die Rache der Repol ;-)
Eine erstickende Regelungsdichte, von dieser ohne Not vergällte Fahnenfreuden, abgewürgtes Engagement von Leuten, die Leben in die Brugger Bude bringen: Nein, so traurig wollen wir diesen Artikel nicht enden lassen. Deshalb konstruieren wir zum Schluss noch eine heitere Verschwörungstheorie.
«Parkgeier» lautete letztes Jahr das Fasnachtsmotto, das den Parkbussen-Eifer der Regionalpolizei zum Thema machte. Und die Gesuche fürs Fahnenaufhängen gehen ja zunächst zur Repol. Jetzt folgte deren gerissener Winkelzug: Sie hat neue restriktive Richtlinien gefunden und dem Stadtrat, der beim heurigen Motto ebenfalls wenig vorteilhaft wegkommt, zu bedenken gegeben. Und dieser reagierte nun noch verlässlicher so, wie es Bedenkenträger eben tun: Sie sagen «ja, aber» und meinen «Njet».
Mitteilung des Stadtrates Brugg 17. Januar 2012
Aufhängen von Fahnen an Kandelabern
Der Stadtrat hat sich aufgrund einer Anfrage grundsätzlich mit der Problematik des Aufhängens von Fahnen an Kandelabern befasst und den Grundsatzentscheid getroffen, dass das Aufhängen von sogenannten Kulturfahnen ohne Werbung an Kandelabern an Gemeindestrassen zulässig ist. Dabei stützt sich der Stadtrat auf die Richtlinien über Strassenreklamen des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt vom 1. Mai 2011 sowie auf Abklärungen bei der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen. Gemäss den vorerwähnten Richtlinien sind Strassenreklamen an Kandelabern aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich untersagt; davon ausgenommen sind Wahl- und Abstimmungsplakate bis zu einer Grösse von maximal 0.7 m2. Sogenannte Kulturfahnen können jedoch den heraldischen Fahnen, welche nicht als Strassenreklamen gelten, in etwa gleichgestellt werden. Das Aufhängen von Fahnen an Kandelabern, welche Fremdreklamen enthalten (darunter fallen u.a. neben Firmennamen auch Vereine und Familiennamen), ist jedoch nicht zulässig. Die Richtlinien über die Strassenreklamen vom 1. Mai 2011 können unter www.stadt-brugg.ch heruntergeladen werden.






